Bundesrat stimmt Verordnung zur Düngemittelbilanz zu (Stoffstrombilanz)
Landwirtschaftliche Betriebe müssen ab dem nächsten Jahr 2018 die zugeführten und abgegebenen Mengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren und bewerten. Dazu dokumentieren sie Nährstoffe, die zum Beispiel über Futtermittel und Saatgut auf den Hof kommen, und vergleichen sie mit den Mengen, die ihn über pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Gülle, Wirtschaftsdünger, Aussaat und Nutztiere wieder verlassen.
Wahlmöglichkeit bei der Bewertung: Betriebe haben die Wahl, die Bilanz auf Grundlage einer bundesweit einheitlichen Obergrenze von 175 kg Stickstoff pro Hektar zu bewerten oder mit einer individuell zu erstellenden Bilanz, die die konkreten betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt. Dadurch können Landwirte unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge berücksichtigen – so die Anwendung größere Mengen an Kompost, um die Humusversorgung der Böden zu verbessern. Auch Biogasbetriebe und flächenlose Unternehmen wie zum Beispiel Geflügelhöfe sind in der Lage, eine Bewertung durchzuführen.
Mittelfristig dient die Stoffstrombilanzierung auch dem Grundwasserschutz: Die EU hatte Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser verklagt. Wasserverbände beklagen seit langem steigende Kosten wegen zu hoher Nitratwerte und Überdüngung der Felder.
Gestuftes Verfahren: Die Verordnung gilt ab 1. Januar 2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar. Ab dem 1. Januar 2023 werden die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet.
Setzt die geschäftsführende Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen um, kann sie die Verordnung verkünden und in Kraft setzen.
Quelle: bundesrat@newsletter.bund.de, 24.11.2017, gekürzt