Aktuelle Hinweise vom 15.03.2018
Unkrautbekämpfung in Wintergetreide
Dort wo noch keine Unkrautbekämpfung im Herbst durchgeführt wurde, ist vor allem Ackerfuchsschwanz, wenn vorhanden, weit entwickelt und bereits voll in der Bestockungsphase. Mit einer Behandlung sollte aber bis nach der Frostperiode abgewartet werden. Danach sollte die Unkrautbekämpfung auf solchen Flächen so bald wie möglich erfolgen.
Zuckerrüben und Mais: Saatgut in 2018 aufbrauchen
Zuckerrüben: Die neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam werden seit vielen Jahren als Beizpräparate zur Auflaufsicherung der Rüben eingesetzt. In den Kulturen Mais und Raps ist deren Verwendung zur Saatgutbehandlung bereits mehrere Jahre untersagt. Nun hat im Februar die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) in ihrer neuesten Bewertung die Risiken für Wild- und Honigbienen bestätigt. Die Konsequenzen für die Zulassung der genannten Wirkstoffe sind derzeit unklar. Eventuell droht für 2019 ein Anwendungsverbot.
Betroffen sind die Beizen Janus forte, Force Magna, Sombrero, Pocho Beta + und Cruiser Force. Saatgut, das einen der oben genannten Wirkstoffe enthält, sollte aus genannten Gründen restlos ausgesät werden.
Mais: Die Insektizidbeize Mesurol flüssig (Methiocarb) ist zurzeit die einzige Möglichkeit zur vorbeugenden Bekämpfung der Fritfliege. Die Annex I – Listung von Methiocarb endet nach bisherigem Stand zum 31. Juli 2018. Wird die Registrierung nicht verlängert oder gar neu gelistet darf die die Mesurol-Beize in 2019 nicht mehr ausgesät werden. Deshalb im aktuellen Jahr möglichst keine Restbestände an behandeltem Saatgut erzeugen.